Service-Seite für unsere Kunden
Kommunikation per E-Mail
Wir bevorzugen die elektronische Kommunikation. Unsere komplette Buchführung wird bereits seit Beginn des Jahres 2019 papierlos abgewickelt. Die meisten Lieferanten sind inzwischen ebenfalls dazu übergegangen, uns nur noch elektronische Dokumente und Rechnungen zu übermitteln. So sparen beide Seiten Aufwand und Ressourcen. Kommt tatsächlich noch einmal eine Papierrechnung ins Haus, so wird diese eingescannt und in unser System hochgeladen.
Nutzen Sie als Kunde doch bitte auch diese einfache und praktische Art des Informationsaustausches. Teilen Sie uns Ihre E-Mail-Adresse mit und gestatten Sie uns den elektronischen Rechnungsversand. So kommt alles schnell und ohne Einsatz unnötiger Transportfahrzeuge oder Botengänge zu Ihnen.
Teilen Sie uns gern Ihre E-Mail-Adresse für eine künftige Kommunikation mit.
Unsere Mailadresse lautet: info@simonfeddersen.de
SEPA-Mandat - einfach und praktisch
Lassen auch Sie sich von den Vorteilen des Abbuchungsverfahrens überzeugen. Im einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area) gelten für Kunden jetzt sichere und schützende Vorschriften. Insbesondere unseren Abo-Vertragskunden empfehlen wir mit gutem Gewissen, von Daueraufträgen bei Bank oder Sparkasse Abstand zu nehmen, sich lästige Einzelüberweisungen zu ersparen und das praktische Lastschriftverfahren zu bevorzugen.
Laden Sie sich einfach das nebenstehende SEPA-Formular (PDF-Dokument, Ladezeit 250 KB) herunter oder lassen Sie sich dieses von uns übermitteln. Nach Rückgabe des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars kümmern wir uns um alles Weitere. Unsere Lastschriftkunden erhalten stets eine vorherige Ankündigung vor der Abbuchung (zum Beispiel mit der Rechnung). Diese Ankündigung enthält unsere eindeutige Gläubiger-Identifikationsnummer und eine Referenz auf das erteilte Mandat. Beides findet sich später auch auf Ihrem Kontoauszug wieder. In der Rechnung geben wir die Bankverbindung des Kontos (in verkürzter Darstellung) an, von dem dann termingerecht bei Fälligkeit der Rechnungsbetrag abgebucht wird.
Im Falle einer unberechtigten Abbuchung können Sie diese dann sogar innerhalb von acht Wochen zurückgeben. Das dürfte eigentlich niemals erforderlich sein. Um unnötige Kosten zu vermeiden, sollten wir in solchen Fällen dann aber stets vorher Kontakt miteinander aufnehmen.